Laden...

Immobilienpartner Claußen GmbH – Energieausweis

Neue Energieeinsparverordnung – Neue Pflichten für die Immobilienwirtschaft

Wichtige Fragen – richtige Antworten

Energiebedarf/Energieverbrauch: Welcher Ausweis wird benötigt ?
Wie bisher können weiterhin Energieausweise sowohl nach dem berechneten Bedarf (Energiebedarfsausweis) als auch nach dem erfassten Verbrauch (Energieverbrauchsausweis) ausgestellt werden. Grundsätzlich müssen für Immobilien, für die der Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt wurde und die weniger als fünf Wohnungen haben, ein Energiebedarfsausweis erstellt werden. Ausnahmen gibt es bei späteren Modernisierungen mit bestimmten Anforderungen.

Neue Farbskala

Neu ist, dass ab dem 01. Mai 2014 der bekannte Bandtacho mit der Farbskala von grün (gute Energieeffizienz) bis rot (schlechte Energieeffizienz) zusätzlich mit Effizienzklassen von A+ (sehr gut) bis H (sehr schlecht) belegt wird und weiterhin der oberste Grenzwert deutlich herabgesetzt wird. Das bedeutet, dass eine Immobilie, die nach heutigen Maßstäben im mittleren gelben Bereich liegt, nach den neuen Maßstäben im deutlich roten Bereich liegen wird. Dadurch wird der energetische Modernisierungsdruck erhöht.

Pflichtangaben aus dem Energieausweis
in Immobilienanzeigen

Ab dem 01. Mai 2014 müssen Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien Angaben aus dem Energieausweis enthalten wenn dieser vorliegt. Dazu gehören die Art des Energieausweises (Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis), der im Energieausweis genannte Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs, die wesentlichen Energieträger (z.B. Erdgas) für die Heizung und bei Wohngebäuden zusätzlich das Baujahr und die Energieeffizienzklasse. Weiterhin müssen Energieausweise ab dem 01. Mai 2014 zentral beim Deutschen Institut für Bautechnik registriert werden. Alte Energieausweise nach den Energieeinsparverordnungen 2007 und 2009 behalten ihre 10 jährige Gültigkeit. Bei freiwilligen Energieausweisen im Bestand vor Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung 2007 gibt es Einschränkungen, dass diese nur noch bis zum 31. Oktober 2014 gültig sind. Wärmebedarfsausweise nach der Wärmeschutzverordnung 1995 sind ohnehin älter als 10 Jahre und bei Bedarf muss ein neuer Energieausweis erstellt werden.

Energieeinsparverordnung – Vorteile durch Immobilienpartner Claußen GmbH

Bei Verkaufs- und Vermietungsaufträgen von Eigentumswohnungen in fremdverwalteten Wohnungseigentumsanlagen unterstützen wir bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben, d.h. wir wenden uns an den bestellten WEG Verwalter und bieten an, bei Nichtvorlage für diese Immobilien einen Energieausweis zu erstellen.

Bei Übernahme einer Mietverwaltung von Ein- oder Mehrfamilienhäusern, die in die Jahre gekommenen sind, können in enger Abstimmung mit dem Eigentümer und dem Verwalter Sanierungsmaßnahmen geplant und umgesetzt werden. Dabei begleiten wir den gesamten Prozess vom ersten Entwurf bis hin zur Abrechnung der Bauleistungen. Bei Sanierungen im bewohnten Zustand ist der Abstimmungsaufwand mit allen Beteiligten sehr hoch.

Auch in der WEG Verwaltung sind die Wege bei der Umsetzung der Energieeinsparverordnung kurz, z.B. bei den Nachrüstverpflichtungen bei Anlagen und Gebäuden gemäß der Energieeinsparverordnung (Heizungen, oberste Geschossdecken).
Bei energetischen Sanierungsvorhaben in der WEG Verwaltung arbeiten wir Konzepte aus und bereiten diese bis zur Entscheidungsvorlage in der Eigentümerversammlung vor. Die anschließende Umsetzung gehört dabei ebenso zum Leistungsspektrum.

  • Durch einen bestehenden Dienstleistungsvertrag mit einem anerkannten und regional ansässigen Energieberater können wir sowohl Energieverbrauchsausweise, Energiebedarfsausweise als auch einen komplettes Sanierungskonzept kurzfristig erstellen lassen

  • Bei Immobilienvermietungen sowie Immobilienverkäufen von Bestandsimmobilien kann ein Energieausweis oder Sanierungskonzept auf kurzem Wege erstellt und in den Vermittlungsprozess eingebunden werden, da sich die Bauunterlagen oder die Energieverbrauchsabrechnungen i.d.R. im Hause befinden.

  • Ebenso verhält es sich bei externen Vermietungs- und Verkaufsaufträgen von z.B. Wohnungen, Einfamilienhäusern, Resthöfen.

Sie haben Fragen?

Senden Sie uns einfach eine Anfrage per Formular. Unser Team kümmert sich schnellstmöglich um Ihr Anliegen.

    Sichere Verbindung!
    Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen

    Die abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    * = Pflichtfeld